Das Zivilrecht ist ein allgemeiner Begriff und deckt alle privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen ab, ragt aber auch in den Bereich der Geschäftsbeziehungen vor. Der Begriff wird daher auch bei z.B. Kauf-, Dienst-, Werk-, Darlehensverträgen verwendet.
Unter unser Leistungsspektrum fallen insbesondere:
- Allgemeines Vertragsrecht
- Kaufrecht
- Dienstleistungsrecht
- Werkvertragsrecht
- Miet- und WEG-Recht
- Reisevertragsrecht
- Ärztevertragsrecht
- Produkthaftungsrecht
- Abwehr und Durchsetzung von Zwangsvollstreckungen
- Forderungseintreibungen und Forderungsabwehr sowie Mahnverfahren